Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Dauer für eine Physiotherapiesitzung. Die Behandlungsdauer wird der Problematik entsprechend angepasst. In den meisten Fällen dauert eine Sitzung 25 - 30 Minuten.
Mit einer vom Arzt ausgefüllten Physiotherapieverordnung, haben Sie im Normalfall ein Anrecht auf neun Therapiesitzungen. Benötigen Sie weniger als neun Therapiesitzungen, kann die Serie selbstverständlich auch schon früher abgeschlossen werden. Reichen neun Therapiesitzungen nicht aus, können Sie bei Ihrem Arzt eine weitere Verordnung anfordern.
Falls Ihre Therapie ärztlich verordnet wurde, müssen Sie das vollständig ausgefüllte Verordnungsformular mitbringen. Kommen Sie aufgrund eines Unfalls zu uns, benötigen wir zusätzlich Ihre Unfallnummer und den Namen Ihrer Unfallversicherung.
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, bequeme Kleidung (T-Shirt, Trainingshosen, Turnschuhe) mitzunehmen.
Wenn Ihr Arzt Ihnen Physiotherapie verordnet hat, werden die Behandlungskosten von Ihrer Grundversicherung getragen. Bitte beachten Sie, dass die Behandlung spätestens fünf Wochen nach der Ausstellung des Verordnungsformulars erfolgen muss.
Ja. Sie können unser ganzes Therapieangebot auch als Selbstzahler nutzen. Für Leistungen, die von Ihrer Zusatzversicherung unterstützt werden, benötigen Sie ebenfalls keine Verordnung vom Arzt.
Es gibt Behandlungsmethoden bei denen eine körperliche Reaktion üblich oder sogar erwünscht ist. Die Beschwerden sollten aber in der Regel ein oder zwei Tage nach der Sitzung wieder abklingen.
Ihrer Diagnose und der ärztlichen Verordnung entsprechend, erarbeite ich mit Ihnen ein individuelles Trainingsprogramm. Als Ergänzung dazu, biete ich Ihnen die Gelegenheit, dieses Programm vor bzw. nach der Therapiesitzung im Turnraum zu absolvieren.
Gutscheine können Sie in der Praxis für
25'min 75 CHF
40' min 120 CHF
55' min 170 CHF
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